Dieses Tätigkeitsfeld bildet einen Schwerpunkt unserer Praxis. Grob gesagt können drei Bereiche unterschieden werden:

 

1. Aufstellung von Bauleitplänen

Wir unterstützen Unternehmen und Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder projektbezogenen Vorhaben- und Erschließungsplänen (z. B. bei Gewerbeansiedlungen) und begleiten die Kommunen/Investoren während der gesamten Planaufstellungsphase. Wir beraten aber auch Unternehmen, die durch die Aufstellung von Bauleitplänen in ihrer unternehmerischen Entwicklung gehemmt oder gestört werden bzw. in deren Eigentum durch die Aufstellung des Bebauungsplans eingegriffen wird. Da im Rahmen von Planaufstellungsverfahren zahlreiche Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler auftreten können, ist fachmännischer juristischer Rat häufig unumgänglich.

Selbstverständlich betreuen wir unsere Mandanten nicht nur in dem vorbereitenden Planaufstellungsverfahren, sondern ggfs. auch in dem nachgelagerten gerichtlichen Normenkontrollverfahren vor dem jeweiligen Oberverwaltungsgericht oder in Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo der Bebauungsplan im Einzelfall einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.

2. Baugenehmigungen

Darüber hinaus beraten wir Investoren und Privatpersonen im Umgang mit Baugenehmigungsbehörden bei der Erteilung von Baugenehmigungen aber auch dann, wenn behördliche Zwangsmaßnahmen (Baustilllegung, Nutzungsuntersagung, Abbruchsverfügung u. ä.) drohen. Der Bauherr benötigt häufig anwaltliche Hilfe, weil über seinen Bauantrag noch nicht entschieden ist und er aus dringenden wirtschaftlichen Gründen mit dem Bau sofort beginnen will oder weil er sich gegen eine Verfügung der Bauaufsichtsbehörde, die ihm Bauarbeiten untersagt oder die ihn dazu verpflichtet, ein Gebäude zu beseitigen bzw. dessen Nutzung zu unterlassen, zur Wehr setzen will.

3. Nachbarklagen

Schließlich vertreten wir auch zahlreiche Firmen und Einzelpersonen, die sich gegen Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken zur Wehr setzen wollen und vertreten sie im Rahmen von Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren, insbesondere in gerichtlichen Eilverfahren, die bei der Abwehr von Baumaßnahmen eine herausragende Bedeutung besitzen.

Der Nachbar will häufig verhindern, dass der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die ihm erteilte Baugenehmigung ausnutzt. Denn er befürchtet, dass mit der Realisierung des Vorhabens Beeinträchtigungen verbunden sein werden und will erreichen, dass dem Eigentümer des angrenzenden Grundstücks eine Baumaßnahme oder eine bestimmte Grundstücksnutzung, die jeweils ohne Genehmigung erfolgen, untersagt wird oder dass eine bereits erteilte Genehmigung aufgehoben wird und eine Baustelle stillgelegt wird.

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