Das Energierecht erfährt seit der Liberalisierung des Energiewirtschaftssektors eine stetige Verrechtlichung. Insbesondere das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005 hat im Zuge der grundlegenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes zu einer erheblichen Erweiterung des energiewirtschaftlichen Regulierungsrahmens geführt, die schon äußerlich durch die Erweiterung des Energiewirtschafsgesetzes deutlich zum Ausdruck kommt. Mit der Erweiterung des Regulierungsrahmens sind zahlreiche materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Änderungen, wie etwa die grundsätzliche Zuweisung der Energieaufsicht an die Bundesnetzagentur, einhergegangen.

Das EnWG stellt sicherlich das bedeutenste Regelwerk des Energierechts dar. Bei der rechtlichen Beurteilung energiewirtschaftlicher Sachvehalte sind aber neben dem EnWG und den zahlreichen auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen regelmäßig weitere rechtliche Vorgaben etwa des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) oder auch des Bau-, Immissionsschutz- und Umweltschutzrechts zu berücksichtigen. Das Energierecht stellt sich insgesamt als eine äußerst komplexe Rechtmaterie dar, die neben detaillierten Rechtskenntnissen zu den einschlägigen Vorschriften auch Detailkenntnisse zu den zu beurteilenden technisch-wirtschaftlichen Abläufen erfordert.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit sämtlichen energie- und energiesteuerrechtlich relevanten Fragestellungen. Zu nennen ist insoweit insbesondere die kompetente Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit

  • Genehmigungsverfahren im Bereich der Energieversorgung,
  • vertraglichen Gestaltungen im Rahmen des Netzanschlusses und des Netzzugangs nach dem EnWG und dem EEG,
  • der vertraglichen Gestaltung von Einspeiseverträgen,
  • der Errichtung von Energieerzeugungsanlagen,
  • dem Abschluss von Wegenutzungsverträgen einschließlich der vertraglichen Gestaltung von Konzessionsverträgen,
  • Fragen der Allgemeinen Anschlusspflicht und der Grundversorgung,
  • sowie in Fragen der Energieaufsicht und des Energiesteuerrechts.

 

Einen weiteren Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Energierechts bildet die Beratung und Interessenvertretung im Zusammenhang mit dem Handel von Emissionsrechten.

Aber auch über den Bereich des Energierechts hinaus sind umweltschutzrechtliche Vorgaben auf Grund der zunehmenden Kodifizierung umweltschutzrechtlicher Standards bei der Realisierung von Vorhaben zu beachten. Dabei erweist sich auch das Umweltrecht als komplexe und häufig nur schwer überschaubare Rechtsmaterie, da auch im Bereich des Umweltrechts die relevanten Vorgaben über eine Vielzahl von Gesetzen verteilt sein können. Zu nennen sind insoweit als umweltschutzrechtlich relevante Normkomplexe neben den Wassergesetzen des Bundes und der Länder insbesondere das Bundesimmissionsschutzgesetz einschließlich der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen, das Abfallgesetz, die Naturschutzgesetze von Bund und Ländern.

Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen umweltrechtlichen Fragestellungen, wie z.B.

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit planungs- und genehmigungsrechtlichen Sachverhalten,
  • der Erteilung, Änderung und Aufhebung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen,
  • abfallrechlichen Fragestellungen,
  • landschafts- und naturschutzrechtlichen Fragestellungen,
  • sowie im Zusammenhang mit der Erteilung wasserrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse.
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