Wir beraten Unternehmen, Architekten und Ingenieure, Kommunen und Privatpersonen bei der Errichtung von Bauvorhaben von der Abklärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen über die Ausarbeitung der vertraglichen Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung im Fall eines notwendigen Haftungsausgleichs.

Kennzeichnend für das Bau- und Architektenrecht ist, das es sich, ausgehend von den sich im Bürgerlichen Gesetzbuch findenden Bestimmungen zu einem durch zahlreiche spezielle Regelungen geprägten, eigenständigen Rechtsgebiet entwickelt hat.

Zu nennen sind neben spezifischen Regelungen des Bauvertragsrechts insbesondere die vielfach vereinbarten Vergabe- und Vertragsordnungen - VOB/B und VOB/C, die Makler- und Bauträgerverordnung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI.

Erläuternd kann dieses Rechtsgebiet als die Summe der Vorschriften und Regelwerke (z. B. DIN-Vorschriften) bezeichnet werden, die die Rechte- und Pflichtenbeziehungen der am Bau Beteiligten außerhalb des öffentlichen Bau- und Planungsrechts  im Hinblick auf die Planung und Durchführung eines Bauwerkes sowie der diesem Bauwerk dienenden Anlagen regeln. Es ordnet und regelt damit insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen

  • dem Auftraggeber des Bauwerks und seinem Architekten,
  • dem Auftraggeber des Bauwerks und den mit der Bauausführung beauftragten Unternehmern und Sonderfachleuten,
  • dem Auftraggeber und sonstigen nicht unmittelbar am Bau beteiligten Dritten, z. B. Nachbarn im Hinblick auf etwaige Verkehrssicherungspflichten während der Bauphase.

Das private Bau- und Architektenrecht ist darüber hinaus durch eine enge Verzahnung mit dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht und dem Vergaberecht gekennzeichnet und geprägt.

Regelmäßig sind bereits vor dem Erwerb von zu überbauenden Flächen Architekten, Ingenieure und Projektsteuerer mit der Prüfung einer Vielzahl öffentlich-rechtlicher Vorschriften im Hinblick auf das beabsichtigte Vorhaben befasst. Dies betrifft die Fragen der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens, die Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften, die Notwendigkeit der Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen, die Beachtung nachbarlicher Einwendungen, die Abklärung erschließungsrechtlicher Probleme, beispielhaft im Bereich der Energieversorgung sowie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung etc.

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