Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nicht jeder, der in einem Vertragsverhältnis Arbeit für andere leistet, fällt unter das Arbeitsrecht, sondern nur, wer die Arbeit im Dienst eines anderen, im Rahmen eines weisungsgebundenen Abhängigkeitsverhältnisses, leistet.

Kennzeichnend für das Arbeitsrecht ist - trotz wiederholter Anstrengungen des Gesetzgebers zur Schaffung eines einheitlichen Gesetzbuches der Arbeit - eine erhebliche Zersplittung der einzelnen zum Arbeitsrecht zählenden Sachgebiete und die fehlende Systematisierung. Im Wesentlichen lässt sich das Arbeitsrecht in zwei große Teilbereiche gliedern:

1. Individuelles Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Wesentliche Grundlagen dieser Beziehung sind der zwischen den Parteien geschlossene Arbeitsvertrag, ggf. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und / oder zwingende gesetzliche Vorschriften. Darüber hinaus sind wichtige Gesetze mit einer sozialen Schutzfunktion für den Arbeitnehmer zu beachten, wie z. B. das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitverträge, um nur einige zu nennen. Das Kündigungsschutzgesetz hat eine außerordentliche soziale Schutzfunktion und sieht zwingend vor, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nur dann wirksam ist, wenn diese sozial gerechtfertigt ist.

2. Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten des Betriebsrates im Betrieb. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im Betriebsverfassungsgesetz. U. a. sind dort umfangreiche Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte normiert, mit der Folge, dass bei Nichteinhaltung dieser Rechte Maßnahmen des Arbeitsgebers unwirksam sein können. Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber werden vor den Arbeitsgerichten in sog. Beschlussverfahren durchgeführt.

Wir beraten Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Problemstellungen. Ebenso sind wir beratend für Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig.

Da sich Irritationen, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages nicht nur nachteilig auf die betrieblichen Abläufe, sondern auch nachteilig auf das Wohlbefinden der Parteien auswirken, ist die Beschleunigung aller Verfahren mit dem Ziel einer schnellen Erledigung der Streitigkeit unser Ziel.

Auch bei Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber setzt unsere Kanzlei auf eine Verhandlungslösung, so z. B. bei Abschluss eines Interessenausgleichs / Sozialplans, oder bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit bestehenden Tarifverträgen.

Im Rahmen der Betreuung von mittelständischen Unternehmen in Münster und Umgebung, ist das Insolvenzrecht mit seinen unvermeidbaren und erheblichen Ausstrahlungen in das Arbeitsrecht ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

Wir beraten hierbei in Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern oder den steuerberatenden Berufen, ob ein Insolvenztatbestand vorliegt oder ob durch das rechtzeitige Ergreifen von unternehmerischen Entscheidungen und Maßnahmen der Insolvenztatbestand mit der Folge der Stellung des Insolvenzantrages vermieden werden kann. Sollte die Stellung eines Insolvenzantrages nach den Fristen und Regelungen der Insolvenzordnung notwendig sein, werden wir zu unvermeidlichen Schritten raten und in Abstimmung mit der Mandantschaft den Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.

Nach Stellung des Insolvenzantrages beraten wir über Sanierungskonzepte und führen diese durch. Allein die nach der Insolvenzordnung vorgesehenen besonderen Kündigungsfristen für Arbeitsverträge unabhängig von den einzel- / tarifvertraglichen Vereinbarungen zeigen deutlich die besondere Ausstrahlung des Insolvenzrechts auf das Arbeitsrecht. Auch Betriebsveräußerungen bzw. Teilbetriebsveräußerungen in der Insolvenz mit durchzuführenden Interessenausgleichen und Sozialplänen inklusive der Zuordnung der verbleibenden und übergehenden Arbeitnehmer ist ohne tiefgreifende juristische Begleitung ebenso wie die Einrichtung und kapitalmäßige Ausstattung von sog. Förderungs- und Beschäftigungsgesellschaften kaum möglich.

Von Münster aus bietet Ihnen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht deutschlandweit die nötige kompetente Beratung in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechtes.

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