Ihr Rechtsanwalt für Versicherungsmaklerrecht:

Dr. Ingo Heinert

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Professionelle Beratung und Vertretung bei Maklerverträgen, Provisionsansprüchen und Haftungsfragen

Im Versicherungsmaklerrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratung und professionelle Unterstützung in allen rechtlichen Fragen rund um das Verhältnis zwischen Versicherungsmaklern und ihren Kunden sowie Versicherungsunternehmen. Ob es um die Gestaltung von Maklerverträgen, die Durchsetzung von Provisionsansprüchen oder die Klärung von Haftungsfragen geht – mit unserer Expertise und unserem Erfahrungsschatz im Versicherungsvermittlerrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihr rechtliches Anliegen effektiv und zielorientiert zu lösen.
 

Unsere Leistungen im Versicherungsmaklerrecht

Beratung und Prüfung von Maklerverträgen:

  • Beratung zu den rechtlichen Grundlagen und Bedingungen von Versicherungsmaklerverträgen
  • Beratung zur Erlaubnispflicht nach § 34d GewO und Befreiungstatbeständen
  • Unterstützung bei der Erstellung und Prüfung, sowie Fortentwicklung von Maklerverträgen
  • Beratung zu Vertragsänderungen und Kündigungen

Durchsetzung von Provisionsansprüchen:

  • Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Provisions- und sonstigen Courtageansprüchen
  • Vertretung bei Streitigkeiten über Provisionsabrechnungen
  • Vertretung und Beratung zu Bestandspflegevergütungen und Rahmenverträgen
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen

Haftungsfragen und Schadensersatz:

  • Beratung und Vertretung bei Haftungsfragen im Versicherungsmaklerrecht (insbesondere „treuhändischer Sachwalter“, Korrespondenzpflichten, Courtagerückforderungsprozessen u.v.m.)
  • Beratung zu Pflichten des Versicherungsmaklers bei Vertragsschluss – Heraussuchen geeigneter Versicherer und bestmöglicher Versicherungsprodukte („Best Advice“-Rechtsprechung)
  • Unterstützung bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Vertretung in Haftungsverfahren und Schiedsverfahren
  • Beratung zu Provisionsabgabeverboten

Beratung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses:

  • Beratung und Unterstützung bei der Beendigung von Maklerverträgen
  • Beratung zu etwaigen Ausgleichsansprüchen und Wettbewerbsverboten
  • Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und Abfindungen

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