Ihr Rechtsanwalt für Planfeststellungsrecht:
Kompetente Beratung und Vertretung im Planfeststellungsrecht
Das Planfeststellungsrecht dient der Realisierung raumbedeutsamer Vorhaben und bedeutsamer Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise der Errichtung oder dem Ausbau von Höchstspannungsfreileitungen, Gasversorgungsleitungen, Bundesstraßen, Wasserstraßen oder auch Eisenbahnverkehrsanlagen. Die Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen ist von weitreichender wirtschaftlicher Bedeutung. Zugleich löst die Realisierung der Vorhaben mit Blick auf die räumlichen Dimensionen und tatsächlichen Auswirkungen vielfach weitreichende Betroffenheiten aus, die eine komplexe Abwägung der tangierten privaten und öffentlichen Belange erforderlich machen. Dies macht das Planfeststellungsverfahren auch unter juristischen Gesichtspunkten zu einer äußerst komplexen Angelegenheit.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Planfeststellungsrechts umfasst zum einen die Beratung und juristische Begleitung von Vorhabenträgern bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren. Zum anderen beraten und vertreten wir von Planfeststellungsverfahren betroffene Anlieger.
Unsere Leistungen im Planfeststellungsrecht
Beratung und Begleitung von Vorhabenträgern bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren
Beratung und Vertretung von betroffenen Anliegern:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit des Planvorhabens unter Auswertung der vorliegenden Planunterlagen/Gutachten
- außergerichtliche Erhebung von Einwendungen im Rahmen des Auslegungsverfahrens und ggf. Wahrnehmung von Erörterungsterminen
- Interessenvertretung im Rahmen von Klageverfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse
- erforderlichenfalls Interessenvertretung im Rahmen von Enteignungs- und Entschädigungsverfahren