Ihr Rechtsanwälte für Öffentliches Wirtschaftsrecht:

Norbert Burke

Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Dr. Daniel Weber

Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Dr. Marcus Schiller

Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

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Professionelle Beratung und Vertretung bei Wirtschaftsregulierung, Vergaberecht, Beihilferecht, Umweltrecht und Compliance

Öffentliches Wirtschaftsrecht beschreibt einen Rechtsbereich, der sich mit der öffentlich-rechtlichen Regulierung privatwirtschaftlicher Tätigkeit durch Planung, Implementierung von Genehmigungs- und sonstigen Zulassungs- und Zertifizierungsverfahren für die Aufnahme dieser Tätigkeit sowie deren laufenden Steuerung und Förderung auszeichnet. Schwerpunkte des öffentlichen Wirtschaftsrechts bilden damit das Planungsrecht, insbesondere das Bauplanungsrecht, Energie- und Umweltrecht mit seinen regulatorischen Vorgaben sowie immissions- und umweltschutzrechtlichen Genehmigungserfordernissen, Subventions- und EU-Beihilfenrecht, das kommunale Wirtschaftsrecht mit Blick auf die Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen sowie das Vergaberecht 

Unser Team im öffentlichen Wirtschaftsrecht verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrungen und ein hohes Fachwissen. Zu unseren Mandanten gehören unterschiedlichste öffentlich-rechtliche Institutionen auf Bundes- und Landesebene, große und mittelständische Unternehmen sowie Investoren. Wir beraten in allen wesentlichen Bereichen, insbesondere im Bau- und Umweltrecht, EU-Beihilfenrecht, Fördermittelrecht, kommunalen Wirtschaftsrecht und Vergaberecht. Durch die enge Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten anderer Bereiche in unserem Hause sowie mit Fachgutachtern unterschiedlichster Spezialgebiete können wir eine umfassende Rechtsberatung in allen bei der Entwicklung und Abwicklung von Projekten aufkommenden Fragestellungen anbieten. Hierzu gehört z.B. die Begleitung unserer Mandanten in öffentlich-rechtlichen Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren ebenso wie bei der Gestaltung komplexer vertraglicher Strukturen. Zudem vertreten wir hier regelmäßig in Gerichts- und Schiedsverfahren.
 

Unsere Leistungen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht

Branchenschwerpunkte unser Tätigkeit in diesem Beratungssektor sind:

  • Säge- und Holzindustrie
  • Energiewirtschaft
  • Lebensmittel
  • Kommunaler Bereich

Tätigkeitschwerpunkte im öffentlichen Wirtschaftsrecht: 

Vergaberecht

Unsere Anwälte beraten in allen Bereichen des Vergaberechts - von der Vorbereitung und Strukturierung von Vergabeverfahren über die Durchführung der Verfahren bis hin zur gerichtlichen Vertretung vor den zuständigen Nachprüfungsinstanzen. Öffentliche Auftraggeber und Bieter werden von uns bei nationalen und europaweiten Vergabeverfahren unterstützt. 

EU-Beihilfenrecht

Unsere Anwälte im EU-Beihilfenrecht unterstützen bei der Überprüfung von staatlichen Maßnahmen auf ihre Beihilferechtsrelevanz sowie den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen insbesondere in folgenden Bereichen:

Bau- und Planungsrecht 

Das Bau- und Planungsrecht bildet seit Jahrzehnten einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung im Umgang mit Fragestellungen des Umweltrechts (Luft, Boden, Wasser, Abwasser und Abfall) sowie des Bau- und Planungsrechts. Unsere Kernkompetenzen umfassen vor allem das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie das Immissionsschutzrecht. Wir begleiten mit unseren Teams private und öffentliche Auftraggeber bei der Realisierung von industriellen und baulichen Großvorhaben. 

Kommunalwirtschaftsrecht

Das Kommunalwirtschaftsrechtbildet einen Teil des öffentlichen Wirtschaftsrechts, der die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen am Markt im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung reguliert. 

Unsere Praxisgruppe im öffentlichen Wirtschaftsrecht berät in diesem Rahmen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Gründung kommunaler Gesellschaften des privaten Rechts, Anstalten und Zweckverbänden
  • Erstellung und Überarbeitung kommunaler Satzungen
  • Betreuung im Zusammenhang mit Rechtsfragen des Kommunalabgabenrechts
  • Kommunale Kooperationen und Zusammenschlüsse sowie innerstaatliche Organisationsmaßnahmen   

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