Ihre Rechtsanwälte für Öffentliches Bau- und Planungsrecht:
Norbert Burke
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht
mehrDr. Ingo Heinert
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht
mehrProfessionelle Beratung und Vertretung im öffentlichen Bau- und Planungsrecht
Das öffentliche Bau- und Planungsrecht bildet seit jeher einen absoluten Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir verfügen über ein hoch spezialisiertes, mit langjähriger praktischer Erfahrung ausgestattetes Team, welches aus verschiedenen Perspektiven auf diesen Rechtsbereich schaut. Wir beraten und vertreten überregional öffentliche und private Inverstoren, die Gemeinden und Baugenehmigungsbehörden sowie Unternehmen und Einzelpersonen, die in Genehmigungs- und Planungsprozessen anwaltliche Unterstützung benötigen.
Unsere Anwälte zeichnen sich überdies dadurch aus, dass sie wissenschaftlich durch Vorträge, Vorlesungen und Veröffentlichungen in diesem Rechtsbereich auftreten. Sie arbeiten mit großem Engagement und bieten Ihnen eine fundierte und kompetente rechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen des öffentlichen Bau- und Planungsrechts. Unser Bestreben ist es stets, Ihre rechtlichen Anliegen effektiv und zielorientiert zu lösen und dabei zu einer rechtssicheren Umsetzung beizutragen.
Unsere „klassischen“ Tätigkeiten lassen sich im öffentlichen Bau- und Planungsrecht wie folgt skizzieren:
1. Aufstellung von Bauleitplänen
Wir unterstützen Unternehmen und Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen oder projektbezogenen Vorhaben- und Erschließungsplänen (z. B. bei Gewerbeansiedlungen) und begleiten die Kommunen/Investoren während der gesamten Planaufstellungsphase. Wir beraten aber auch Unternehmen, die durch die Aufstellung von Bauleitplänen in ihrer unternehmerischen Entwicklung gehemmt oder gestört werden bzw. in deren Eigentum durch die Aufstellung des Bebauungsplans eingegriffen wird. Da im Rahmen von Planaufstellungsverfahren zahlreiche Verfahrensfehler und materiell-rechtliche Fehler auftreten können, ist fachmännischer juristischer Rat häufig unumgänglich.
Selbstverständlich betreuen wir unsere Mandanten nicht nur in dem vorbereitenden Planaufstellungsverfahren, sondern ggfs. auch in dem nachgelagerten gerichtlichen Normenkontrollverfahren vor dem jeweiligen Oberverwaltungsgericht oder in Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, wo der Bebauungsplan im Einzelfall einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden kann.
2. Baugenehmigungen
Darüber hinaus beraten wir Investoren und Privatpersonen im Umgang mit Baugenehmigungsbehörden bei der Erteilung von Baugenehmigungen aber auch dann, wenn behördliche Zwangsmaßnahmen (Baustilllegung, Nutzungsuntersagung, Abbruchsverfügung u. ä.) drohen. Der Bauherr benötigt häufig anwaltliche Hilfe, weil über seinen Bauantrag noch nicht entschieden ist und er aus dringenden wirtschaftlichen Gründen mit dem Bau sofort beginnen will oder weil er sich gegen eine Verfügung der Bauaufsichtsbehörde, die ihm Bauarbeiten untersagt oder die ihn dazu verpflichtet, ein Gebäude zu beseitigen bzw. dessen Nutzung zu unterlassen, zur Wehr setzen will.
3. Nachbarklagen
Schließlich vertreten wir auch zahlreiche Unternehmen und Einzelpersonen, die sich gegen Baumaßnahmen auf Nachbargrundstücken zur Wehr setzen wollen und vertreten sie im Rahmen von Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Verfahren, insbesondere in gerichtlichen Eilverfahren, die bei der Abwehr von Baumaßnahmen eine herausragende Bedeutung besitzen.
Der Nachbar will häufig verhindern, dass der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks die ihm erteilte Baugenehmigung ausnutzt. Denn er befürchtet, dass mit der Realisierung des Vorhabens Beeinträchtigungen verbunden sein werden und will erreichen, dass dem Eigentümer des angrenzenden Grundstücks eine Baumaßnahme oder eine bestimmte Grundstücksnutzung, die jeweils ohne Genehmigung erfolgen, untersagt wird oder dass eine bereits erteilte Genehmigung aufgehoben wird und eine Baustelle stillgelegt wird.
Unsere Leistungen im Öffentlichen Bau- und Planungsrecht
Bauleitplanung und Bebauungspläne:
- Beratung und Unterstützung bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen
- Prüfung und Begleitung von Bauleitplanungsverfahren
- Vertretung in Verfahren zur Bauleitplanung und -änderung
Genehmigungsverfahren und Bauvorhaben:
- Beratung zu bauplanungsrechtlichen Genehmigungen und Verfahren
- Unterstützung bei der Einholung von Baugenehmigungen und Bauvorbescheiden
- Vertretung bei Widersprüchen (falls landesrechtlich möglich/statthaft) und Klagen gegen Bauvorhaben; zusätzlich bei einstweiligen Rechtsschutzverfahren nach §§ 80a Abs. 3, 80 Abs. 5 VwGO oder § 123 VwGO
Städtebauliche Verträge und Erschließung:
- Erstellung und Prüfung von städtebaulichen Verträgen
- Beratung zu Erschließungsbeiträgen und -kosten
- Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Erschließungsmaßnahmen
Öffentliches Baurecht und Nachbarrecht:
- Beratung zu bauordnungsrechtlichen Fragen und Auflagen
- Unterstützung bei nachbarrechtlichen Konflikten und Abwehr von Nachbarwidersprüchen bzw. -klagen
- Vertretung in Verfahren vor Baugenehmigungs- und Bauaufsichtsbehörden sowie Verwaltungsgerichten