Ihr Fachanwalt für Medizinrecht:

Dr. Marcus Schiller

Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

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Kompetente Beratung und Vertretung bei Arzthaftung, Berufsrecht und Vertragsrecht

Im Bereich des Medizinrechts bieten wir auf Grundlage fachanwaltlicher Expertise eine umfassende Beratung und professionelle Unterstützung in allen rechtlichen Fragen rund um das Gesundheitswesen. Wir beraten und vertreten sowohl Patienten als auch die im Gesundheitswesen tätigen Leistungserbringer (Ärzte/Ärztinnen, Medizinische Versorgungszentren, Angehörige sonstiger Heilberufe) bundesweit in sämtlichen relevanten Fragestellungen. Ob es um Arzthaftungsrecht, das Berufsrecht der Heilberufe einschließlich des Berufszugangsrechts oder Vertragsgestaltungen im Gesundheitswesen geht – sie finden in uns einen kompetenten Ansprechpartner.
 

Unsere Leistungen im Medizinrecht für Patienten/Patientinnen

Arzthaftungsrecht:

  • Beratung und Vertretung bei Behandlungsfehlern 
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen (außergerichtlich, vor den Gutachterkommissionen der Ärztekammern oder gerichtlich)

Krankenversicherungsrecht (privat/gesetzlich):

  • Rechtliche Prüfung und Interessenvertretung bei Ablehnung von Kostenübernahmen 

Unsere Leistungen im Medizinrecht für Ärzte/Angehörige anderer Heilberufe

Arzthaftungsrecht:

  • Beratung und Vertretung bei behaupteten Behandlungsfehlern (Verteidigung gegen Haftungsansprüche in Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer)

Berufsrecht der Heilberufe:

  • Beratung zu den rechtlichen Pflichten und Anforderungen im Praxisalltag sowie zu den Auswirkungen der berufsrechtlichen Vorgaben auf Vertragsgestaltungen und berufliche Kooperationen 
  • Beratung und Interessenvertretung in berufsrechtlichen Verfahren vor den Ärztekammern und den Heilberufsgerichten 

Berufszugang:

  • Beratung und Interessenvertretung im Zusammenhang mit Erlangung bzw. Widerruf/Ruhen der Approbation (gerichtlich und außergerichtlich, siehe Tätigkeitsgebiet Berufszugangsrecht/ärztliches Berufsrecht)

Vertragsrecht im Gesundheitswesen:

  • Erstellung und Prüfung von Praxisübernahmeverträgen
  • Beratung zu Arbeitsverträgen im medizinischen Bereich
  • Unterstützung bei der Gestaltung von Verträgen mit anderen Leistungserbringern und Krankenkassen

Ärztliches Honorarrecht
 

Vertragsarztrecht:

  • Beratung und Interessenvertretung in sämtlichen vertragsärztlichen Fragestellungen (siehe gesondertes Tätigkeitsgebiet „Vertragsarztrecht“)

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