Ihre Rechtsanwälte für Immissionsschutzrecht:
Norbert Burke
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht
mehrProfessionelle Beratung und Vertretung im Immissionsschutzrecht
Unsere Anwälte im Immissionsschutzrecht (Schutz vor Lärm, Schadstoffen, Erschütterungen, Gerüchen, Strahlen etc.) verfügen über eine langjährige Erfahrung und fundierte Spezialkenntnisse, die zugunsten von Behörden, Gemeinden, Unternehmen, Investoren und Privatpersonen eingesetzt werden.
Dabei werden unter „Immissionsschutz“ sämtliche Bemühungen verstanden, die den Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie von Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen gewährleisten und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen sollen. Klassischerweise sind dementsprechende Vorschriften, die sich u.a. im BImSchG und seinen zugehörigen Verordnungen finden, im Zuge von Anlagengenehmigungen zu beachten. Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Erheblich sind diejenigen Beeinträchtigungen, die das zumutbare Maß überschreiten. Je nach der Schutzwürdigkeit eines Gebietes (Gewerbegebiet, allgemeines / reines Wohngebiet) existieren z.B. für Lärm und Gerüche unterschiedliche Immissionsrichtwerte, die einzuhalten sind.
Unser hoch spezialisiertes Team gewährleistet eine fundierte, engagierte und kompetente rechtliche Beratung bei allen immissionsschutzrechtlichen Fragen, Ihre Anliegen werden effektiv und zielorientiert gelöst.
Unsere Leistungen im Immissionsschutzrecht
- Unterstützung und Begleitung bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung von genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreien Anlagen; dies betrifft sowohl Anlagenbetreiber bei der Durchsetzung ihrer Interessen als auch Drittbetroffene, die sich gegen bestimmte Anlagen rechtlich wehren
- Beratung und Vertretung in Teilgenehmigungs- und Vorbescheidsverfahren, im Rahmen von Änderungsgenehmigungen bei bestehenden Anlagen und im Zuge von nachträglichen Anordnungsverfahren
- Beratung bei rechtlichen Fragestellungen zu Lärm-, Geruchs- und Erschütterungseinwirkungen; beim Thema Lärm sind zu unterscheiden: Gewerbelärm, Freizeitlärm, Kinderlärm, Sportlärm, Fluglärm, Straßenverkehrs- und Bahnlärm
- Vertretung in Genehmigungsverfahren vor Behörden und Gerichten