Ihre Rechtsanwälte für gewerbliches Mietrecht:
Dr. Peter Stelzig
Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
mehrProfessionelle Beratung und Vertretung im gewerblichen Mietrecht
Das gewerbliche Mietrecht ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Mietrechts und regelt die Mietverhältnisse von Gewerbeimmobilien. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht unterliegt es spezifischen Bestimmungen, die den besonderen Anforderungen und Bedürfnissen von Gewerbetreibenden Rechnung tragen.
Unsere Leistungen im gewerblichen Mietrecht:
Vertragsgestaltung und -laufzeit:
Ein wesentlicher Unterschied zum Wohnraummietrecht liegt in der Vertragsfreiheit. Vermieter und Mieter können die Bedingungen des Mietvertrages weitgehend frei gestalten. Dies betrifft insbesondere die Mietdauer, die oftmals für mehrere Jahre festgelegt wird, um Planungssicherheit für Vermieter und Mieter zu gewährleisten. Auch sind Verträge üblich, die sich bei Ablauf entweder automatisch verlängern oder explizit neu verhandelt werden müssen oder bei denen der Mieter das Recht hat, das Mietverhältnis durch einseitige Erklärung (Optionsausübung) zu verlängern.
Miete und Nebenkosten:
Im gewerblichen Mietrecht spielt die Vereinbarung der Mietع eine zentrale Rolle. Neben der Miete sind die Nebenkosten (Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung und weitere Kosten) ein bedeutender Bestandteil, da sie häufig deutlich höher ausfallen als bei Wohnraummietverhältnissen. Es ist daher ratsam, im Mietvertrag eine klare Regelung zur Umlage der Nebenkosten zu treffen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Gewerbeimmobilie anfallen.Ebenso können umsatzabhängige Mieten vereinbart werden, die es dem Vermieter ermöglichen, am Erfolg des Mieters zu partizipieren - und den Mieter bei geringeren Umsätzen als von ihm erwartet davor schützen, mehr Miete zu zahlen, als er aufgrund seiner Umsätze zahlen kann oder möchte.
Kündigungsregelungen:
Die Kündigungsfristen im gewerblichen Mietrecht unterscheiden sich erheblich von denen im Wohnraummietrecht. Während für Wohnraum gesetzliche Mindestkündigungsfristen und gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsgründe gelten, können diese im gewerblichen Bereich vertraglich abweichend geregelt werden.
Nutzung der Mietsache und Untervermietung:
Die Nutzung der Mieträume, der sog. Mietzweck, sollte im Vertrag präzise beschrieben werden, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden. Änderungen der Nutzung bedürfen meist der Zustimmung des Vermieters und sollten rechtzeitig kommuniziert werden. Die Untervermietung von Gewerberäumen ist ein häufiges Thema im gewerblichen Mietrecht. Hierzu bedarf es in der Regel der Zustimmung des Vermieters, die jedoch nicht ohne berechtigten Grund verweigert werden darf. A
Besonderheiten bei der Vermietung von Ladenlokalen:
Bei der Vermietung von Ladenlokalen kommen zusätzliche Aspekte hinzu, wie z.B. die Vereinbarung über die Konkurrenzschutzklausel, die, soweit möglich, sicherstellt, dass keine direkten Wettbewerber in unmittelbarer Nähe angesiedelt werden.
Fazit:
Das gewerbliche Mietrecht erfordert eine sorgfältige und individuelle Vertragsgestaltung, um den spezifischen Anforderungen von Gewerbetreibenden gerecht zu werden. Eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt ist daher sinnvoll, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema gewerbliches Mietrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.