Ihre Rechtsanwälte für Beitrags- und Gebührenrecht:

Norbert Burke

Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Dr. Marcus Schiller

Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

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Kompetente Beratung und Vertretung im Beitrags- und Gebührenrecht

Das Beitrags- und Gebührenrecht bildet die Summe der gesetzlichen Regelungen, die sich materiell- und verfahrensrechtlich mit der Möglichkeit der Erhebung und Durchsetzung von Geldleistungen durch den Staat und seine Institutionen gegenüber Dritten aufgrund der Bereitstellung von Leistungen und deren Inanspruchnahme beschäftigen. Es ist Teil des öffentlichen Abgabenrechts.

Neben speziellen fachgesetzlichen Regelungen (z.B. Erschließungsbeitragsrecht des BauGB) prägen vor allem die landesgesetzlichen Kommunalabgabengesetzen (KAG) i.V.m. den sie konkretisierenden satzungsrechtlichen Regelungen auf kommunaler Ebene aber auch in sonstigen Bereichen der Selbstverwaltung. Z. B. Interessenverbände der Wirtschaft (IHK, Handwerkskammern) - das Beitrags- und Gebührenrecht. 

 

Unsere Leistungen im Beitrags- und Gebührenrecht

HüttenbrinkPartner verfügt über eine hoch spezialisiertes Team von Rechtsanwälten, welches sich nicht nur durch eine langjährige praktische Erfahrung in diesem Rechtsbereich auszeichnet, sondern sich im Abgabenrecht auch wissenschaftlich durch Vorträge, Vorlesungen und Veröffentlichungen (u.a. Mitautor eines Kommentars zum kommunalen Abgabenrecht) engagiert. Unser Team von Rechtsanwälten bietet Ihnen deshalb eine (wissenschaftlich) fundierte, engagierte und kompetente rechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen des Beitrags- und Gebührenrechts. Insbesondere in folgenden Bereichen des Beitrags- und Gebührenrechts liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit:
 

  • Verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Beratung öffentlich-rechtlicher Institutionen im Zusammenhang mit dem Erlass, der Aufhebung oder Änderung beitrags- und gebührenrechtlicher Satzungen (z.B. im Bereich der Wasserver- und entsorgung, der Abfallentsorgung oder des Erschließungsbeitragsrechts). 

  • Beratung und Begleitung öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Rahmen konkreter Beitragserhebungsvorgänge bis hin zur Vorbereitung von Beitrags- und Gebührenbescheiden.
  • Rechtsgutachten und Beratung zu spezifischen Abgaben- bzw. beitrags- und gebührenrechtlichen Fragestellungen (z.B. Zulässigkeit von Quersubventionierungen im Beitrags- und Gebührenecht, Einbeziehung kalkulatorischer Kosten in die Gebührenbedarfsrechnung, Statthaftigkeit der Erhebung von Grundgebühren, kommunales Steuerfindungsrecht

  • Außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung öffentlich- rechtlicher Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen im Rahmen der Anfechtung von Beitrags- und Gebührenbescheiden; insbesondere Begleitung von Einspruchs- und Widerspruchsverfahren; Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Normenkontrollverfahren gegen Beitrags- und Gebührensatzungen sowie Klageverfahren

  • Entwicklung konsensualer Lösungen im Bereich des Beitrags- und Gebührenrechts, insbesondere des Erschließungsbeitragsrechts – beispielhaft durch den Abschluss von Erschließungs- und Ablösungsvereinbarungen sowie Vergleichsverträgen –

 

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