Ihre Rechtsanwälte für EU-Beihilfenrecht und Subventionsrecht:

Norbert Burke

Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Dr. Marcus Schiller

Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

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Kompetente Beratung und Vertretung im EU-Beihilfenrecht – staatliche Beihilfen und Förderungen

Das EU-Beihilfenrecht verbietet Subventionen und andere Vergünstigungen aus staatlichen Mitteln, die den Wettbewerb verzerren könnten. Der Staat (Bund, Land und Kommunen, ggf. auch öffentliche Unternehmen) kann Unternehmen daher nur eingeschränkt finanziell, z.B. durch Darlehen, Bürgschaften, Fördermittel oder in sonstiger Weise, z.B. durch Einräumung von besonderen Rechten oder Vergünstigungen unterstützen. Regelungen die dem EU-Beihilfenrecht widersprechen sind regelmäßig unwirksam. Dies kann zur Folge haben, dass erhaltene Mittel nachträglich zurückgezahlt werden müssen, was für die geförderten Unternehmen ständige und vielfach erhebliche Risiken bedingt. 

 

Unsere Leistungen im EU-Beihilfenrecht und Subventionsrecht

Unser Team im öffentlichen Wirtschaftsrecht verfügt über eine langjährige Erfahrung und Spezialisierung im Bereich des europäischen Beihilfenrechts sowie des Subventionsrechts. Es berät und unterstützt Unternehmen und die öffentliche Hand im Zusammenhang mit der Beurteilung beihilfenrechtlich relevanter Sachverhalte, überprüft staatliche Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben des EU-Beihilfenrechts sowie den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen. Da das Zuwendungsrecht den Zuwendungsempfänger im Regelfall auch zur Beachtung der einschlägigen Vergabevorschriften verpflichtet, besteht ein enger Bezug zu dem Rechtsgebiet des Vergaberechts. Auch bezogen auf dieses Rechtsgebiet können wir auf unsere fachanwaltlich belegte Expertise zurückgreifen, so dass eine umfassende Beratung unter Einbeziehung auch vergaberechtlicher Aspekte gewährleistet ist.
 

Im Einzelnen umfasst unsere anwaltliche Tätigkeit im Bereich des EU-Beihilfen- und Subventionsrechts u.a. Leistungen: 

  • Analyse von Maßnahmen und Gestaltungen öffentlicher Institutionen, insbesondere im kommunalen Bereich auf ihre beihilfenrechtliche Relevanz, u.a. im Zusammenhang mit der Vermarktung von Grundstücken, Gewährung finanzieller Förderungen, Einräumung von besonderen Rechten, z.B. Konzessionen u. ä.

  • Beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung von Verträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen sowie Finanzierungsmaßnahmen

  • Begleitung anlässlich der Vergabe von Beihilfen; insbesondere Notifizierungen und Beihilfekontrollverfahren 

  • Begleitung von Market Economy Investor Tests 

  • Begleitung öffentlich-rechtlicher Institutionen im Zusammenhang mit der notifizierungsfreien Betrauung von Unternehmen mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI)

  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren anlässlich der Aufhebung und Rückforderung erhaltener Beihilfen und Subventionen

 

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