Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Öffentlichen Dienst:

Dr. Ingo Heinert

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Dr. Daniel Weber

Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Professionelle Beratung und Vertretung bei Arbeitsverhältnissen im Öffentlichen Dienst

Ein klassisches Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei stellt die Beratung und Vertretung im öffentlichen Dienstrecht dar. Das besondere Verhältnis zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Arbeitnehmern gehört seit je her zu unserer Beratungspraxis. Auch wenn Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst grundsätzlich den Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts unterfallen, gibt es doch entscheidende Unterschiede. Es gibt Angestellte im öffentlichen Dienst und andere öffentlich Bedienstete, sowie eine Vielzahl von Tarifverträgen, die die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst prägen wie z.B. den TVöD, den TV-L oder den TV-Ärzte.

Neben besonderen Eingruppierungs- und Kündigungsschutzklagen besteht im öffentlichen Dienst ein Schwerpunkt im Bereich der Konkurrentenstreitigkeiten. Kennzeichnend für diese Streitigkeiten ist, dass parallel zum eigentlichen Hauptsacheverfahren auch ein Eilverfahren vor den Arbeitsgerichten (für diejenigen mit Angestelltenstatus) geführt werden muss. Hier ist wegen kurzer Fristen Eile geboten.

Mit unserem Erfahrungsschatz und unserer öffentlichen-rechtlichen und zivilrechtlichen Ausrichtung stehen wir Ihnen gewissenhaft zur Seite, um Ihre rechtlichen Anliegen im öffentlichen Dienstrecht effektiv und zielorientiert zu lösen.
 

Unsere Leistungen im Öffentlichen Arbeitsrecht

Dienstverhältnisse und Dienstverträge:

  • Beratung zu Dienstverträgen und dienstrechtlichen Regelungen
  • Unterstützung bei der Gestaltung und Prüfung von Dienstverträgen
  • Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen
  • Unterstützung bei Beförderungen und anderen Personalmaßnahmen, insbesondere bei Abordnungen und Versetzungen

Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

  • Beratung zu tarifvertraglichen Regelungen und deren Anwendung
  • Unterstützung bei Tarifvertragsverhandlungen und tarifrechtlichen Streitigkeiten
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten und anderen Behörden

Personalvertretungsrecht:

  • Beratung zu Rechten und Pflichten von Personalvertretungen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Personalratswahlen
  • Vertretung in Konflikten zwischen Personalvertretungen und Dienststellen

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