Ihr Rechtsanwalt für Ärztliches Berufsrecht / Berufszugangsrecht:

Dr. Marcus Schiller

Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht

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Kompetente Beratung und Vertretung von Ärzten und Ärztinnen in sämtlichen Fragen des Berufszugangs und der Berufsausübung

Wir bieten Ärzten und Ärztinnen sowie Angehörigen sonstiger Heilberufe (Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern) auf Grundlage fachanwaltlicher Expertise eine umfassende Beratung und professionelle Unterstützung in sämtlichen Fragen des Berufszugangs und der Berufsausübung. 

Unsere Tätigkeit im Bereich des Berufszugangs umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Erlangung der Approbation oder der ärztlichen Berufserlaubnis. Dies insbesondere für Ärzte und Ärztinnen, die ihre ärztliche Ausbildung im Ausland erworben haben, und bei denen sich die Anerkennung noch immer rechtlich komplex und zeitintensiv darstellt. Die Beratung und Vertretung in Fällen eines drohenden Widerrufs oder eines Ruhens der Approbation stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt in diesem Bereich dar.

Darüber hinaus beraten wir Mandanten in sämtlichen Fragen des ärztlichen Berufsrechts, das nicht nur im Rahmen der unmittelbaren Berufsausübung, sondern  auch bei der Gestaltung von Praxis- und Kooperationsverträgen sowie bei der ärztlichen Werbung zu beachten ist. Die Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung in berufsrechtlichen Verfahren stellt einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar.  

 

Unsere Leistungen im Berufszugangsrecht/ärztlichen Berufsrecht

Beratung und Vertretung bei Erlangung von Approbation und Berufserlaubnis:

  • Unterstützung bei der Beantragung von Approbation und Berufserlaubnis
  • Beratung zu den rechtlichen Voraussetzungen und Anforderungen
  • Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren bei Ablehnung des Berufszugangs

Beratung und Vertretung im Fall von Widerruf/Ruhen der Approbation:

  • Interessenvertretung im Stadium der Anhörung, um Widerruf/Ruhen der Approbation zu vermeiden
  • erforderlichenfalls Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren

Beratung zu berufsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere 

  • Beratung zu den rechtlichen Pflichten und Anforderungen im Praxisalltag
  • Auswirkungen der berufsrechtlichen Vorgaben auf Vertragsgestaltungen und berufliche Kooperationen sowie auf die ärztliche Werbung

Beratung und Vertretung im Rahmen berufsrechtlicher Verfahren gegenüber den Ärztekammer und vor den Heilberufsgerichten
 

Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der ärztlichen Weiterbildung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb der Facharztbezeichnung/der Zulassung zur Facharztprüfung
 

Abgerundet wird unsere anwaltliche Tätigkeit für Ärzte und Ärztinnen sowie für Angehörige anderer Heilberufe durch umfangreiche Beratungsleistungen hinsichtlich der Gestaltung von (Praxis-)Verträgen und in Vergütungsfragen. Wir verweisen insoweit auf die Ausführungen zu den Tätigkeitsfeldern „Medizinrecht“ und „Vertragsarztrecht“.

 

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