Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungrechtliche und allgemeine sozialrechtliche Fragen berühren häufig elementare Lebensbereiche der Menschen. Dies wird bereits deutlich, wenn man sich die 5 Säulen der Sozialversicherung vor Augen führt, die sich überwiegend im Sozialgesetzbuch (SGB) finden:

  • die Krankenversicherung (SGB V),
  • die Pflegeversicherung (SGB XI),
  • die Unfallversicherung (SGB VII),
  • die Rentenversicherung (SGB VI) und
  • die Arbeitsförderung (SGB III).

Unsere anwaltliche Tätigkeit in den vorgenannten Bereichen besteht vor allem in der Beratung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber den Sozialversicherungsträgern. Dabei ist eine Vielzahl von Konstellationen denkbar; es kann beispielsweise um die Einstufung in die zutreffende Pflegestufe im Rahmen der Pflegeversicherung gehen, um die Gewährung angemessener Leistungen der Krankenbehandlung einschließlich einer angemessenen Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln, um die Bewilligung von stationären Kurmaßnahmen, um die Gewährung von Leistungen nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufsunfähigkeit sowie um die Durchsetzung von Renten wegen Erwerbsminderung oder von Altersrenten. Die Durchsetzung von Leistungsansprüchen in den vorgenannten Bereichen gestaltet sich für die Betroffenen in Zeiten knapper werdender Mittel zunehmend schwieriger, was eine kompetente anwaltliche Interessenvertretung in vielen Fällen emfehlenswert macht.

Einen Bezug zum Sozialversicherungsrecht weisen auch Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des SGB IX auf, die einen weiteren Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Sozial-/Sozialversicherungsrechts bilden.

Privates Versicherungsrecht

Auch im Bereich des privaten Versicherungsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten. Wir bieten beispielsweise unsere Unterstützung an bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die private Lebens-, Kranken-, Renten- oder Unfallversicherung. Oft ist es auch bereits vor der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Versicherer sinnvoll, sich über das richtige Vorgehen anwaltlich beraten zu lassen. So können spätere unnötige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

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