Ein klassisches Tätigkeitsgebiet unserer Kanzlei stellt die Beratung und Vertretung im öffentlichen Dienstrecht dar.

Mit dem Begriff des öffentlichen Dienstrechts wird die Summe der Rechtssätze bezeichnet, die die Rechtsverhältnisse der in einem Dienstverhältnis zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts stehenden Beschäftigten - also der Beamten und Angestellten - regeln. „Der Staat“ und juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, die für sie handeln. Diese natürlichen Personen stehen im „öffentlichen Dienst“, der von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, aber auch von Soldaten und Richtern bekleidet / wahrgenommen wird.

Die geltenden und zu beachtenden rechtlichen Vorschriften sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Für die Beamten auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene gilt neben den jeweiligen Landesbeamten- bzw. dem Bundesbeamtengesetz das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Ferner sind disziplinarrechtliche Vorschriften und Laufbahnverordnungen, Besoldungs- und Versorgungsgesetze des Bundes und der Länder sowie eine Vielzahl weiterer spezieller gesetzlicher Regelungen und Verordnungen, beispielhaft im Bereich des Hochschulpersonals, etc. zu beachten. Für die Angestellten finden sich die grundsätzlichen Regelungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes.

Kennzeichnend für das Arbeitsverhältnis der Angestellten in den öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen (auch in Schulen) ist im Übrigen, dass es auf einem privatrechtlichen Arbeitsvertrag beruht, auf welchen grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des BGB und des allgemeinen Arbeitsrechts der sich in einem Beschäftigungsverhältnis mit einem privaten Arbeitgeber befindenden Arbeitnehmer anwendbar sind.

Das Dienstverhältnis der Beamten wird demgegenüber durch einen öffentlich-rechtlichen Akt - die Ernennung - begründet. Das Beamtenverhältnis ist - im Gegensatz zum Arbeitsverhältnis - einseitig hoheitlichdurch Gesetz vom Gesetzgeber ausgestaltet.

Wir beraten öffentlich-rechtliche Institutionen und deren Beschäftigte in zahlreichen Bereichen des öffentlichen Dienstrechts. Beispielhaft seien an dieser Stelle nur einige Sachbereiche benannt, in denen wir in den letzten Jahren einen stetig steigenden Beratungsbedarf in unserer Sozietät feststellen konnten. Im Bereich der Beamten im öffentlichen Dienst waren dies insbesondere folgende Fallgestaltungen:

  • Begründung des Beamtenverhältnisses (Stichworte: Eignung, Leistung und Befähigung; dabei insbesondere die charakterliche und gesundheitliche Eignung)
  • Personalmaßnahmen (Umsetzung, Abordnung, Versetzung)
  • Konkurrentenstreitigkeiten / dienstliche Beurteilungen
  • Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
  • Besoldungs- und Versorgungsfragen, insbes. die amtsangemessene Alimentierung sowie Rückforderung von Besoldung/Versorgung
  • Disziplinarmaßnahmen

Bei der Beratung und Vertretung der Angestellten im öffentlichen Dienst besteht neben Eingruppierungs- und Kündigungsschutzklagen ebenfalls ein Schwerpunkt im Bereich der Konkurrentenstreitigkeiten. Kennzeichnend für die Konkurrentenstreitigkeiten ist, dass neben dem eigentlichen Verfahren in der Hauptsache mit dem die Beförderung erstrebt wird, ein Eilverfahren vor den Arbeitsgerichten (für diejenigen mit Angestelltenstatus) bzw. vor den Verwaltungsgerichten (für diejenigen mit Beamtenstatus) anhängig zu machen ist, um zu verhindern, dass der Mitkonkurrent bereits vorher endgültig die Beförderungsstelle übertragen bekommt. In diesen Konstellationen ist Eile geboten; sobald der Betroffene eine sog. Unterliegensmitteilung bekommen hat, stehen ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2 Wochen Zeit zur Verfügung, um den vorläufigen Rechtsschutz gerichtlich anhängig zu machen. Eine anwaltliche Begleitung ist unbedingt empfehlenswert.

 

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