Bei dem Medizinrecht handelt es sich um ein äußerst breit gefächertes Rechtsgebiet, das die Rechtsverhältnisse im Rahmen des Bundesdeutschen Gesundheitswesens umfassend regelt.

Das Medizinrecht weist dabei Bezüge sowohl zum Privatrecht als auch zum öffentlichen Recht und zum Strafrecht auf. Es ist von zunehmender Bedeutung sowohl für die im Rahmen des Gesundheitswesens tätigen Leistungserbringer - Ärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Angehörige der sonstigen Heilberufe, Psychotherapeuten, Apotheker - als auch für die Patienten und Versicherten, die ärztliche Leistungen bzw. Leistungen ihrer Krankenkasse/Pflegekasse in Anspruch nehmen.

Das deutsche Gesundheitswesen hat dabei in den letzten Jahren eine zunehmende Verrechtlichung erfahren. Durch verschiedene gesetzgeberische Änderungen ist ein komplexes Regelungsgefüge entstanden, das sich einem stetigen Wandel ausgesetzt sieht und das für die Beteiligten mitunter nur schwer überschaubar ist.

Unser Tätigkeitsspektrum im Bereich des Medizinrechts umfasst die anwaltliche Beratung und Interessenvertretung in nahezu sämtlichen Bereichen des Medizinrechts.

Auf Seiten der Leistungserbringer beraten und vertreten wir Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Recht der Heilberufe
    Dieser Tätigkeitsbereich umfasst das gesamte Arztrecht, dem wir auf Grund seiner grundlegenden Bedeutung bei der Darstellung unserer Tätigkeitsbereiche einen eigenständigen Unterpunkt gewidmet haben, sowie das gesamte Berufsrecht der Physiotherapeuten, der Psychotherapeuten und der Heilpraktiker. Wir beraten und vertreten Mandanten in diesem Bereich in sämtlichen berufsrechtlichen Fragen von der Berufszulassung über Detailfragen der Berufsausübung wie etwa der Gestaltung von Praxisverträgen bis hin zu vergütungsrechtlichen Fragen sowie Fragen der Praxisaufgabe/Praxisübergabe;
  • Vergütungsrecht

Auf Patientenseite vertreten wir Mandanten u.a. in folgenden Rechtsgebieten:

  • Arzthaftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld für schuldhafte Fehlbehandlungen)
  • Krankenversicherungsrecht (privat/gesetzlich)
  • Pflegeversicherungsrecht

In Zeiten knapper werdender Mittel ergibt sich für die betroffenen Patienten insbesondere im Bereich des Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsrechts zunehmender Bedarf nach anwaltlicher Hilfe. Die Durchsetzung von Ansprüchen auf die Bewilligung von Kurmaßnahmen oder auf Gewährung von Heil- und Hilfsmitteln, wie beispielsweise Rollstühlen, stellt hier einen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Im Bereich des Pflegeversicherungsrechts sind wir schwerpunktmäßig im Zusammenhang mit der Anerkennung einer dem Beeinträchtigungsbild des Betroffenen entsprechenden Pflegestufe tätig. Die Anerkennung einer dem Beeinträchtigungsbild entsprechenden Pflegestufe ist auf Grund der mit der Pflege regelmäßig verbundenen persönlichen wie finanziellen Belastungen eine unverzichtbare Voraussetzung für eine sachgerechte Pflege und Versorgung der Angehörigen. Gerade die Entscheidung der Pflegekasse bzgl. der Einstufung in die einzelnen Pflegestufen ist für juristische Laien aber nur schwer auf ihre Richtigkeit hin überprüfbar, was insbesondere in Grenzfällen eine anwaltliche Überprüfung nahelegen kann.

Wir gewährleisten in sämtlichen der vorgenannten Tätigkeitsfelder eine kompetente anwaltliche Beratung sowie die Bereitschaft, sich zwecks effektiver Rechtsdurchsetzung in die jeweiligen medizinischen Hintergründe einzuarbeiten. Gerade in dem für die Betroffenen häufig besonders sensiblen Gebiet der Arzthaftung sehen wir es dabei als unsere Verpflichtung an, die Betroffenen realistisch über die Erfolgsaussichten eines möglichen Arzthaftungsprozesses zu informieren.

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