Unsere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht beginnt bereits, wenn sich der Mandant mit dem Gedanken trägt, unternehmerisch tätig zu werden. Die Frage, welche Gesellschaftsform für seine unternehmerische Betätigung die vorteilhafteste ist, entscheidet sich nach den Absichten, wirtschaftlichen Ausrichtungen, Beteiligten und persönlichen Verhältnissen der Einzelnen. Ebenso sind persönliche Haftungsfragen für die zu wählende Gesellschaftsform von besonderer Bedeutung.

Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Wahl der zutreffenden Gesellschaftsform zu überprüfen. Eine umfassende Beratung gerade im Vorfeld unter Berücksichtigung der obigen Kriterien und Absichten des zukünftigen Unternehmens zur Wahl der individuell für ihn zutreffenden Gesellschaftsform in intensiver Zusammenarbeit mit dessen Steuerberater ist daher im Rahmen einer effizienten Beratung unbedingt notwendig.

Insbesondere folgende Gesellschaftsformen mit den unterschiedlichen rechtlichen Besonderheiten werden häufig gewählt:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • OHG
  • KG
  • GmbH & Co. KG
  • GmbH
  • AG

Gerade in den vergangenen Jahren hat die AG gesellschaftsrechtlich eine besondere Bedeutung erlangt. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft, die in den vergangenen 80 Jahren im Verhältnis zu sonstigen Gesellschaftsformen wie u. a. der GmbH außerordentlich selten gewählt wurde, wurde allerdings auf Grund von Erleichterungen im Rahmen der Gründung einer sogenannten „kleinen AG“ in den letzten Jahren häufiger gewählt.

Nach der Wahl der für den Mandanten auf seine Belange zugeschnittenen Gesellschaftsform werden die entsprechenden Gesellschaftsverträge entworfen. Soweit die Gründung von Unternehmen sowie deren gesellschaftsrechtliche Maßnahmen wie z. B. bei der GmbH und der AG der notariellen Form bedürfen, muss ein Notar zugezogen werden.

Das Gesellschaftsrecht erschöpft sich aber nicht nur in der Entwicklung von Gesellschaftsverträgen oder Unternehmensgründungen. Sämtliche im Zusammenhang mit einer Gesellschaft stehenden Vorgänge und Umstände, die das Verhältnis der Gesellschaft zum Gesellschafter, z. B. das Verhältnis Gesellschaft / Geschäftsführer bzw. Vorstand oder die Verhältnisse zwischen den einzelnen Gesellschaftern untereinander betreffen, sind Gegenstand unserer Arbeit. Gerade Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern bei Ausscheiden eines Gesellschafters haben eine besondere Bedeutung.

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